Familienausschuss gibt grünes Licht für Elterngeld Plus

Familienausschuss gibt grünes Licht für Elterngeld Plus

Der Bundestags-Familienausschuss hat den Weg frei gemacht für die Einführung des Elterngeld Plus und eine weitere Flexibilisierung der Elternzeit. Wie der Pressedienst des Bundestages am 05.11.2014 mitteilt, billigte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/2583) in einer allerdings leicht geänderten Fassung. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Am 07.11.2014 will der Bundestag abschließend über das Gesetzesvorhaben beraten und abstimmen.

 

Maximale Bezugsdauer verlängert sich auf 28 Monate

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit eines Elternteils zukünftig doppelt so lange bezogen werden kann wie bisher. Bislang ist eine Kombination aus Elterngeld und Teilzeit zwar auch schon möglich, der Lohn aus der Teilzeitbeschäftigung mindert jedoch die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes, ohne dass sich deshalb die Bezugsdauer verlängert hätte. Zudem soll ein Partnerschaftsbonus eingeführt werden. So soll sich die Bezugsdauer des Elterngeld Plus um vier Monate für jeden Elternteil verlängern, wenn beide pro Woche 25 bis 30 Stunden in Teilzeit arbeiten. Elterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus sollen sich zudem kombinieren lassen. Insgesamt soll die maximale Bezugsdauer des Elterngeld Plus bei 28 Monaten liegen. Das bisherige Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden.

 

Mehr Flexibilität bei unbezahlter Auszeit

 

Auch die Elternzeit soll durch das Gesetz flexibler gestaltet werden. So sollen Eltern wie bisher bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen können. Zudem soll zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eine Auszeit von bis zu 24 Monaten möglich sein. Diese 24 Monate sollen dann in drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufgeteilt werden können.

 

Partnermonate auch für Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht

 

Durch einen vom Ausschuss angenommen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden die Partnermonate auch Alleinerziehenden mit gemeinsamen Sorgerecht zugebilligt. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war dies noch an das alleinige Sorgerecht eines Elternteils gekoppelt.