Sozialschulungen

Sozialschulungen mit Zertifizierung gemäß § 6 Glückspielstaatsvertrag

Die Rechtsanwälte Lamadé, Kurpfalzstraße 35, 69151 Neckargemünd und der AGJ Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V., bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern ab sofort folgende Schulungen an:

  • Sozialschulungen für Betreiber von Spielhallen.
  • Sozialschulungen für Mitarbeiter von Spielhallen.
  • Sozialschulungen für Gastwirte, die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt haben.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen ein individuelles Sozialkonzept gemäß § 6 GlüStV auch für Gastwirte. Unser Sozialkonzept ist durch das Regierungspräsidium Karlsruhe evaluiert und wird von den Rechtsanwälten Lamadé als Verantwortliche überwacht und fortgeschrieben.

Die Kooperationspartner sind durch das Sozialministerium Baden Württemberg berechtigt, die Schulungen gemäß § 6 GlüStV i.V.m. § 7 LGlüG durchzuführen.

Schulungstermine

ab 10 Teilnehmer oder nach persönlicher Vereinbarung.

Für Aufsteller und Gaststätteninhaber mit einer verkürzten Teilnahmeverpflichtung.

Schulungsort: Kurpfalzstraße 35, 69151 Neckargemünd Kosten: 250,- € pro Tag und Teilnehmer

Schulungsinhalte: AGJ Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V.:

Suchtprävention:

  • Erklärung der Motive für das Glücksspiel
  • Abgrenzung des unproblematischen Glücksspiels zum pathologischen Motiv
  • Veränderung der Motivationslage durch übermäßiges und süchtiges Spielen
  • Suchtwissenschaftliche Grundlagen
  • negative psychologische Folgen und psychiatrische Komorbidität
  • Handlungskompetenzen Sucht-Hilfesysteme in Baden-Württemberg
  • Therapie und Rehabilitation
  • Praxistraining, in dem das Gelernte umgesetzt wird.

Rechtsanwälte Lamadé: 

  • Umgang mit dem Sozialkonzept

Gesetzliche Vorgaben und deren Reichweite, insbesondere Ordnungswidrigkeiten und Verfallverfahren

  • Rechtliche Grundlagen

Die Mitarbeiter sollen Rechtssicherheit erhalten, um mit problematischen Spielern sicher umgehen zu können, insbesondere Hausverbote und Eingangskontrollen.

  • Kommunikation

Im anschließenden Praxistraining lernen die Teilnehmer kommunikative Möglichkeiten, wie sie das Erforderliche durchsetzen können.

Abschlussprüfung: Zum Abschluss der Veranstaltung erfolgt eine Prüfung, die aus zwei Teilen besteht:

  • In einem persönlichen Gespräch muss das Erlernte dargelegt werden, z.B. Erkennen von problematischen Kunden, Umgang mit der Spielersperre, Aussprechen der Hausverbote usw. 
  • Hieran schließt sich ein schriftlicher Test an.

Beim Bestehen der Prüfung wird der Schulungsteilnehmer zertifiziert.