Familienrecht

Nach Trennung und Scheidung:

Wie wir den Kindern helfen können

von Claus Koch (abgedruckt in der "frühen Kindheit" 2/11, Deutsche Liga für das Kind)

 

Für weitergehende Informationen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen das Buch von Claus Koch und Christoph Strecker "Kindern bei Trennung und Scheidung helfen", erschienen beim BELTZ Verlag, erhältlich für 12,95 € sowie das Buch "Aktion Springseil" von Schirin Homeier und Barbara Siegmann-Schroth, erschienen beim Mabuse-Verlag, erhältlich für 22,90 €.

Allgemeines

Das Familienrecht gewinnt angesichts der über 400.000 Ehen die jährlich geschlossen werden, immer mehr an Bedeutung. Leider hält nur jede 2,5. Ehe.

Scheidung ist jedoch nicht der einzige Bereich, den das Familienrecht umfasst. Sämtliche familienrechtlichen Fragen, demnach alles, was mit der Familie zu tun hat, ist Teil diese Fachbereichs.

Die Praxis zeigt immer wieder, dass die Betroffenen im Falle einer Scheidung, einer Trennung, Pflegebedürftigkeit oder des Todes eines Familienmitglieds, aber auch lediglich in familiären Konfliktsituationen, mit der Situation überfordert aber auch entrüstet darüber sind, welche Folgen das blinde Vertrauen, das sie einem Familienmitglied entgegenbrachten, zur Folge hat.

Doch nicht nur blindes Vertrauen, sondern auch mangelnde Rechtskenntnis sind oft Ursache für Überraschungen bei Scheidung, Trennung oder Tod.

Jede Familie kann für sich entscheiden, inwieweit manche gesetzlichen Bestimmungen, gerade im Falle einer Scheidung eingreifen sollen oder nicht.

Frei verantwortlich können die Ehepartner, vor oder während (mit Einschränkungen) der Ehe entscheiden, welchen Güterstand sie für ihre Ehe wählen.

Sie entscheiden frei, ob der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft eingreifen soll, oder ob es ihnen wichtig ist, für den Fall der Scheidung einen Ehevertrag miteinander abzuschließen.

Der Gesetzgeber hat uns mündigen Bürgern die Möglichkeit gegeben, unser Leben, unsere Ehe und Familie frei verantwortlich zu gestalten.

Es zeigt sich häufig, daß die Bürger in ihrem Liebesglück keine Auseinandersetzung mit der Realität wünschen. Im Nachhinein jedoch ist es zu spät und das frühere Untätigbleiben und abgeben von Verantwortung führt zu erheblichen finanziellen Belastungen, können sogar manche Existenz zerstören.

Es ist nicht in jedem Falle ratsam einen Ehevertrag abzuschließen.

Ratsam jedoch ist es, sich über die Möglichkeit eines Ehevertrages beraten zu lassen, um später Konflikte zu vermeiden.

Eheverträge sind in mannigfaltigen Konstellationen denkbar. Individuelles kann dabei ausreichend berücksichtigt werden.

Das Familienrecht ist aber nicht nur im Bezug auf Scheidung von Bedeutung.

Auch Rechtswirkungen während der Ehe sind oft klärungsbedürftig.

In unserer heutigen Zeit, in der die Stellung jeder einzelnen Person innerhalb der Ehe nicht mehr klar definiert ist, kommt es häufig zu der Frage, wer über den Familienwohnsitz entscheidet, wie wird die Mitarbeit im Unternehmen des anderen Ehepartners bewertet, was ist zu tun bei Untreue, wer darf über die Ehewohnung entscheiden?

Unterhaltsfragen bezüglich eigener oder aber auch fremder Kinder, bezüglich der Eltern oder Geschwister sind gewichtige Bereiche des Familienrechts.

Dabei stehen Fragen im Raum wie:

  • Sind Stiefeltern gegenüber ihren Stiefkindern unterhaltsverpflichtet?
  • Sind Ehepartner einander unterhaltsverpflichtet?
  • In welcher Form können sich Ehegatten untereinander Unterhalt leisten?
  • Sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern mehr als eine Ausbildung zu finanzieren?
  • Wie lange sind Eltern unterhaltsverpflichtet?

Das Familienrecht erlangt aber auch im nachehelichen Streit immer mehr an Bedeutung, weil immer mehr Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder wünschen.

Konflikte sind dabei vorprogrammiert. Häufig mangelt es jedoch an der Kommunikationsfähigkeit der Elternteile.

Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten kann eine besondere Form der anwaltlichen Beratung erfolgen, die sogenannte Mediation. Hierbei wird ein neutraler Mediator herangezogen, der vermittelnd tätig wird und den Zugang der Parteien zueinander ermöglicht.