FG Köln: Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar

zu  BGH, Urteil vom 04.05.2016 - XII ZR 62/15

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dies hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 13.01.2016 entschieden (Az.: 14 K 1861/15).