Neues Melderecht: Vermieter müssen ab November Mieter-Einzug bestätigen

Neues Melderecht: Vermieter müssen ab November Mieter-Einzug bestätigen

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sich die Mieter bei der zuständigen Behörde anmelden. Ab dem 01.11.2015 benötigen sie hierfür eine Bestätigung des Vermieters. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. Ein Auszug müsse nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland zieht. Haus & Grund rät allen Vermietern, ihrer Mitwirkungspflicht bei der Anmeldung nachzukommen und die Bestätigung rechtzeitig abzugeben. Ansonsten drohe ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

 

Amtliche Formulare verwenden oder elektronischen Weg wählen

 

Ein neuer Mieter sei verpflichtet, sich um die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zu kümmern. Sein Vermieter müsse ihn dabei lediglich unterstützen. Haus & Grund rät, unbedingt die amtlichen Formulare zu verwenden, die die Meldebehörden bereithalten. Der Vermieter könne den Einzug eines neuen Mieters auch elektronisch bestätigen. Vermieter, die diesen Weg wählen möchten, sollten sich vorab bei ihrer Meldebehörde über die technischen Details informieren.

 

Vermieter erhalten auch neue Rechte

 

Vermieter erhalten laut Haus & Grund mit dem neuen Meldegesetz nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. So müssten die Meldebehörden dem Vermieter mitteilen, ob sich die meldepflichtige Person tatsächlich angemeldet hat. Unter bestimmten Umständen müssten Behörden auch die Namen der in einer Wohnung gemeldeten Personen dem Vermieter nennen.