Oberlandesgericht Koblenz:

Eigenmächtiger Rückschnitt grenzübergreifender Bäume als Selbsthilfe erlaubt

Eigenmächtiger Rückschnitt grenzübergreifender Bäume als Selbsthilfe erlaubt

Eigenmächtiger Rückschnitt grenzübergreifender Bäume als Selbsthilfe erlaubt 

 

Hat ein Grundstückseigentümer vergeblich alles versucht, was man nur versuchen kann, um seinen Nachbarn zum Beschneiden der über die gemeinsame Grenze herausragenden Bäume zu bewegen, so darf er die Arbeiten selbst vornehmen. Die Kosten hat dann der Eigentümer der Bäume zu tragen, wie das Oberlandesgericht Koblenz entschieden hat. In dem von der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) mitgeteilten Fall ließ der Grundstückseigentümer die Bäume von einem professionellen Baumdienst zurückschneiden. Die Kosten von über 6.000 Euro muss nun der Eigentümer der Bäume übernehmen (Az.: 3 U 631/13).

Bäume an 100 Meter langer Grundstückgrenze ragten bis zu sieben Meter in das Nachbargrundstück

 

Im geschilderten Fall ragten die Äste an der 100 Meter langen gemeinsamen Grundstücksgrenze zum Teil bis sieben Meter herüber und sorgten für einen starken Nadel- und Laubbefall auf dem Nachbargrundstück. Der Geschädigte nahm mehrfach mündlich Kontakt auf und stellte seine Forderungen auch schriftlich. Der Betroffene reagierte darauf aber einfach nicht. Schließlich wollte der Geschädigte nicht länger warten und bestellte einen professionellen Baumdienst. Die Rechnung sandte er an den Eigentümer der Bäume. Laut LBS musste der Betroffene für die Kosten der Arbeiten aufkommen. Der Nachbar habe ihn durch den Auftrag an die Firma von einer Verbindlichkeit befreit, die eigentlich ihn betroffen habe, so das OLG. Wegen der Höhe des Betrages habe das Gericht keine Bedenken gehabt. Dieser sei angemessen.