Opferrechte im Strafverfahren sollen gestärkt werden

Opferrechte im Strafverfahren sollen gestärkt werden

Die Bundesregierung will die Rechte von Opfern im Strafverfahren stärken. Wie der Pressedienst des Bundestages berichtet, kündigte sie dies im Zusammenhang mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie in ihrem Entwurf für ein drittes Opferrechtsreformgesetz (BT-Drs. 18/4621) an. Vorgesehen sind unter anderem Ergänzungen im Ersten und Zweiten Buch der StPO, erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei Anzeigenerstattung sowie eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten.

 

Psychosoziale Prozessbegleitung soll gesetzlich verankert werden

 

Die Richtlinienumsetzung im Bereich des Opferschutzes solle darüber hinaus zum Anlass genommen werden, die in der Justizpraxis bereits bewährte psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern, so die Regierung. Außerdem solle mit dem Gesetz auch den Anforderungen eines Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch nachgekommen werden.