VG Stuttgart untersagt Hundehaltung im Auto während der Arbeitszeit

zu VG Stuttgart, Urteil vom 12.03.2015 - 4 K 2755/14.

zu VG Stuttgart, Urteil vom 12.03.2015 - 4 K 2755/14.

Ein Hundehalter darf seine Weimaraner-Hündin während seiner Arbeitszeit nicht in seinem Kraftfahrzeug einsperren. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.03.2015 handele es sich nicht um eine verhaltensgerechte Unterbringung. Auf die individuelle Situation, etwa, ob der Kläger das Tier in seinen Pausen bewege, komme es nicht an. Insoweit sei eine Kontrolle seitens der Behörde nicht durchführbar, betonte das Gericht (Az.: 4 K 2755/14).

 

Keine verhaltensgerechte Unterbringung

 

Nach Auffassung von Richter am VG Ulrich Bartels ist die zugrundeliegende Untersagungsverfügung des Landratsamtes Ludwigsburg vom 18.07.2013 zu Recht erfolgt. Der Kläger verstoße gegen das tierschutzrechtliche Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung, wenn er seine Hündin «Cosima» während seiner Arbeitszeit in seinem Fahrzeug einsperre. Ein Kraftfahrzeug sei für die Unterbringung eines Hundes nicht geeignet. Dabei stehe im Vordergrund, dass die Hündin sich nur eingeschränkt und nicht spontan in der engen Box bewegen kann, die nur zum Transport des Tieres geeignet sei.